Nutzungsbedingungen

1.)  Geltungsbereich: Für die Nutzung der der JUH Mediendatenbank (mediendatenbank.johanniter.de) gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Bundesgeschäftsstelle als Betreiberin der Seite (im folgenden JUHBG) die folgenden Nutzungsbedingungen: Die Nutzung der JUH Mediendatenbank ist nur zulässig, wenn der Nutzer diese Nutzungsbedingungen akzeptiert. Der Einbeziehung etwaiger anderer Nutzungsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.)  Registrierung und Teilnahme: Voraussetzung für die Nutzung der JUH Mediendatenbank ist eine vorherige Registrierung. Der Nutzer hat die Pflichtfelder des Registrierungsformulars, welche Name, Vorname, Benutzername, E-Mail, Firma/Organisation/Medium, Straße, Postleitzahl, Stadt, Telefon und Passwort beinhalten, vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Das Formular wird zur Prüfung an die JUHBG übermittelt. Nach Überprüfung der Registrierungsdaten erhalten Sie eine Bestätigungs-Email, mit der die Registrierung bestätigt wird. Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht. Nutzungsberechtigt sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Johanniterordens und seiner Werke sowie deren Dienstleister, die im Lieferantenverzeichnis registriert sind. Der Nutzer darf seinen Zugang nicht Dritten überlassen. Der Nutzer ist verpflichtet seine Zugangsdaten geheim zu halten und durch geeignete, technische Hilfsvorkehrungen vor dem Zugang Dritter zu schützen. Hat der Nutzer die missbräuchliche Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen unberechtigten Dritten zu vertreten, ist dies unverzüglich der JUHBG mitzuteilen. Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

3.)  Leistungen der JUHBG: Die JUHBG gestattet dem Nutzer, im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen die Mediendatenbank unentgeltlich zu nutzen. Dazu gehören das Betrachten, das Herunter – sowie falls die entsprechenden Rechte dafür bestehen – das Hochladen von Bilder- und Videodaten/-dateien. Das Bearbeiten der Bilder- und Videodaten ist von dieser Erlaubnis nicht umfasst. Mit Bearbeiten ist jedwede Änderung der ursprünglichen Bilder-, Audio- und Videodaten gemeint. Die JUHBG ist bemüht, die Mediendatenbank verfügbar zu halten. Die JUHBG übernimmt keine darüber hinausgehenden Leistungsverpflichtungen. Insbesondere besteht kein Anspruch des Nutzers auf eine ständige Verfügbarkeit der Mediendatenbank sowie deren Aktualität.

4.)  Rechte und Pflichten des Nutzers: Der Nutzer hat das Recht, die in der Mediendatenbank eingestellten Bild- und Videodaten für PR- und Werbemaßnahmen der Johanniter einzusetzen. Eine Verwendung außerhalb des Johanniterverbundes sowie zu anderen als den genannten Zwecken bedarf der Zustimmung der JUHBG. Bei der Verwendung der Medien sind die „Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates“ (Pressekodex) zu beachten. Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten, die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Nutzer. Er hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten und gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen einzuholen. Der Nutzer ist daher verpflichtet, etwaige Hinweise auf Einschränkungen, beispielsweise zu der erlaubten beschränkten zeitlichen Nutzung und zu dem erteilten Nutzungszweck der Bild- und Videodaten zu berücksichtigen.
Der Nutzer, der der Mediendatenbank Bild-, Audio- und Videomaterial hinzufügt, versichert, dass er Inhaber ausreichender Nutzungsrechte ist. Sollten sich die dem Nutzer zustehenden Nutzungsrechte nach Einstellung in die Mediendatenbank ändern, ist der Nutzer verpflichtet, diese Änderung unverzüglich in der Mediendatenbank zu vermerken oder ggf. die Daten zu löschen. Bei einem Upload von Bild-, Audio- und/oder Videodateien ist als Anhang dazu stets die entsprechende Einwilligungserklärung in die Mediendatenbank einzustellen und auf etwaige eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten, beispielsweise zum zeitlichen Umfang und erlaubtem Nutzungszweck eindeutig hinzuweisen.
Die JUHBG ist jederzeit berechtigt, Inhalte von Nutzern zu löschen, insbesondere wenn diese einen Rechtsverstoß enthalten könnten. Bild-, Audio- und Videodateien dürfen nicht zu solchen Zwecken verwendet werden, die geeignet sind, das gute Ansehen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., des Johanniterordens und seiner Werke sowie deren Dienstleister, herabzuwürdigen. Nicht zulässig ist der Upload von Bild-, Audio- und Videodateien, die gewaltverherrlichende und/oder pornografische Inhalte aufweisen sowie solche, die eine besondere verwerfliche Gesinnung und /oder politisch und oder religiöse widerstreitende Interessen zum Ausdruck bringen.

5.)  Übertragung von Nutzungsrechten: Das Urheberrecht für die vom Nutzer eingestellten Bilddaten verbleibt bei dem jeweiligen Urheber/Nutzungsberechtigten. Der Nutzer räumt der JUHBG und den anderen Nutzern mit dem Einstellen des Bildmaterials in die Mediendatenbank jedoch das unwiderrufliche, nicht ausschließliche Recht ein, die Bilddaten dauerhaft bzw. für die angegebene Dauer zum Abruf bereitzuhalten, öffentlich zugänglich zu machen und auch für Werbezwecke zu verwenden. Etwaige Einschränkungen der Nutzungsrechte, beispielsweis der zeitlichen Nutzungserlaubnis,hat der einstellende Nutzer direkt bei den Bilddaten zu vermerken.

6.)  Datenschutz und Datennutzungsrechte:
a.   Die JUHBG erhebt bei der Registrierung beim Nutzer die folgenden personenbezogenen Daten:

  • Vor- und Nachname
  • E-Mailadresse
  • Firma/Organisation/Medium
  • Anschrift
  • Telefonnummer

Der Nutzer ist damit einverstanden, dass JUHBG diese Daten zum Zwecke der Bereitstellung der Mediendatenbank nutzt.
b.   Der Nutzer hat das Recht, der zukünftigen Nutzung seiner Daten, mit Ausnahme der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten:
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle/BMK
Lützowstraße 94
10785 Berlin
webmaster.mediendatenbank@johanniter.de
c.   Dem Nutzer ist bewusst, dass eine zukünftige Nutzung nach einem solchen Widerruf nicht mehr möglich ist und die JUHBG den Zugang des Benutzers zur Mediendatenbank sperren wird. Die JUHBG wird personenbezogene Daten des Nutzers nach einem Widerruf bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten mit einem Sperrvermerk kennzeichnen und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten löschen.

7.)  Beendigung der Nutzung: Der Nutzer kann seine Nutzung jederzeit durch eine entsprechende Erklärung gegenüber der JUHBG ohne Einhaltung einer Frist beenden. Die JUHBG wird dem Nutzer dann den Zugang zur Mediendatenbank sperren. Die JUHBG ist berechtigt, die Nutzungsberechtigung eines Nutzers mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu beenden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die JUHBG berechtigt, den Zugang des Nutzers sofort zu sperren und die zukünftige Nutzungsmöglichkeit zu widerrufen. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise dann anzunehmen, wenn der Nutzer kein Mitarbeiter/keine Mitarbeiterin des Johanniterordens und seiner Werke sowie deren Dienstleister mehr ist.

8.)  Haftung: Die JUHBG übernimmt für die von den Nutzern eingestellten Inhalte in die Mediendatenbank keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit. Die JUHBG haftet nicht für Schäden, die durch Nutzer entstehen, die sich nicht an die einschränkenden Hinweise bei den Bilddaten gehalten haben. Insofern stellt der jeweilige Nutzer, der in der Mediathek Material zur Verfügung stellt, die JUHBG von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

9.)  Änderung der Nutzungsbedingungen: Die JUHBG ist berechtigt, diese Bedingungen zur Nutzung der Mediendatenbank zu ändern. Die JUHBG wird den Nutzern etwaige Änderungen mit einem Vorlauf von sechs Wochen bekannt geben.

10.)  Schlussbestimmungen: Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar, so bleiben Wirksamkeit und Geltung der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien unter verständiger Würdigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen eine wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit zulässig, Berlin.

Berlin, im September 2019